100% vegan
– since 2008-
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Betrieb des Foodtrailers
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Chakula
Alexander Gretz
Schwalbenweg 10
84051 Essenbach
bis zum 12.6.24:Bergstraße 1, 85406 Zolling
VORRANG
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote und Rechnungen mit unseren Kunden über die Belieferung und Verkauf von Speisen und Getränken sowie Catering, unabhängig vom Ort der Belieferung (Veranstaltungsraum des Kunden oder bei Dritten). Wir liefern und vermieten ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur wirksam, wenn Sie im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich mit uns vereinbart wurden.
PREISE, ZAHLUNGEN, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Alle Preise sind freibleibend und verstehen sich als Lieferpreise exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Anderenfalls ist es ersichtlich, ob die gesetzliche Mehrwertsteuer schon inbegriffen ist. Sofern keine gesonderten Einzelabsprachen getroffen wurden, gelten die Preise unserer Liste neuesten Datums. Eine Preiserhöhung durch uns ist berechtigt, sofern sich die dem vereinbarten Preis zugrundeliegenden Löhne und Kosten erhöhen. Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar (rein netto). Bei Zahlungsverzug können bei Unternehmen 8% bei Verbrauchern 5% Verzugszinsen über dem Basiszinssatz (EZB) verlangt werden.
Der Kunde teilt Chakula Alexander Gretz 7 Werktage vor der Veranstaltung die endgültige Personenzahl mit, die die Grundlage für die Rechnungsstellung ist. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 20% ist Chakula Alexander Gretz berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen. Eine Erweiterung der Leistung ist bis zum Veranstaltungsbeginn nach Absprache und Bestätigung durch Chakula Alexander Gretz möglich.
TERMINE
Selbstverständlich bemühen wir uns, alle vereinbarten Termine genauestens einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall nicht, räumt uns der Kunde eine Toleranz von 60 Minuten ein.
Bei höherer Gewalt behalten wir uns vor, eine Veranstaltung auch in letzter Minute abzusagen bzw. mit dem Veranstalter auf ein Ausweichtermin zu verlegen. Mit unserem Foodtrailer ist bei dementsprechenden Witterungsverhältnissen besondere Vorsicht geboten, dieses hat der Kunde/Veranstalter bei Buchung stillschweigend akzeptiert. Chakula Alexander Gretz ist nicht verpflichtet Schadensersatz zu leisten.
Wir treffen zwei Stunden vor Veranstaltungsbeginn ein. Sollte ein früherer Aufbau erforderlich sein, bitten wir um Mitteilung bei der Anfrage oder Buchung. Andernfalls bzw. dadurch fallen bei zusätzlichem Aufwand Personalkosten für zwei Mitarbeiter von je 45€ netto pro Stunde an. Der Abbau und Abfahrt beginnt unmittelbar nach Veranstaltungsende und muss spätestens eine Stunde nach Veranstaltungsende ermöglicht sein; andernfalls werden Personalkosten für zwei Mitarbeiter von je 45€ netto pro Stunde berechnet.
STORNIERUNG
Bei der Stornierung von bereits erteilten Gesamtaufträgen (laut Kostenvoranschlag) berechnen wir:
Ab Tag der Buchung 25%
30 Tage vor dem vereinbartem Liefertermin 50%
14 Tage vor dem vereinbartem Liefertermin 75%
7 Tage vor dem vereinbartem Liefertermin 90%
des Auftrages, indem wir das reservierte Datum für Sie fest blockiert haben.
Bei Stornierungen am Liefertag werden 100% des Auftragswertes in Rechnung gestellt. Steht die Leistung im Zusammenhang mit der Anmietung einer Veranstaltungsräumlichkeit oder weiteren Dienstleistern über Chakula Alexander Gretz verbunden, so behält sich Chakula Alexander Gretz vor, bei Stornierung nach Vertragsabschluss (laut Kostenvoranschlag) in jedem Fall die Raummiete und die Stornierungskosten der weiteren Dienstleistern laut Listenpreis in Rechnung zu stellen, wenn eine Weitervermietung oder weiter Vermittlung nicht mehr möglich ist.
Stornierungen im Zusammenhang mit der COVID19 Pandemie:
Der Veranstalter darf die Veranstaltung aufgrund einer gesetzlichen Verfügung nicht veranstalten (in diesem Fall können Sie Ihre Veranstaltung kostenfrei stornieren.)
Der Veranstalter möchte aufgrund der aktuell geltenden Bestimmungen seine Veranstaltung nicht durchführen (in diesem Fall können Sie Ihre Veranstaltung kostenfrei verschieben. Ein Ausweichtermin muss vorab mit uns abgesprochen werden.)
Der Veranstalter möchte aufgrund der aktuell geltenden Bestimmungen seine Veranstaltung nicht durchführen und auch nicht verschieben (in diesem Fall treten unsere normalen Stornierungsbedingungen in Kraft.)
RÜCKTRITT
Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist Chakula Alexander Gretz seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von Chakula Alexander Gretz auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Ferner ist Chakula Alexander Gretz berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
– höhere Gewalt oder andere von Chakula Alexander Gretz nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen.
– Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck der Veranstaltung, gebucht werden
– Chakula Alexander Gretz den begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Chakula Alexander Gretz in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies ihrem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich zuzurechnen ist
– der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist. Insofern Chakula Alexander Gretz nicht Eigentümer einer Veranstaltungsräumlichkeit oder des eingebrachten Equipments ist, haftet Chakula Alexander Gretz nicht für die Nichterfüllung des Vertrages, soweit diese in den Umständen der Person oder Firma des Veranstaltungsraum oder Equipment Eigentümers begründet ist. Chakula Alexander Gretz behält sich vor, in diesem Fall ohne Schadensersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.
– Eine Stornierung oder ein Rücktritt vom Vertrag aufgrund von Wetterverhältnissen kann nur mit gegenseitiger Zustimmung erfolgen. Ansonsten bleiben die Verpflichtungen bei jedem Wetter bestehen.
– Bei Absagen aufgrund höherer Gewalt bleibt die Verpflichtung des Vertragspartners bestehen, sofern er nicht nachweisen kann, dass er alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die Veranstaltung dennoch durchzuführen.
Widerrufsfrist
Bei Bestellungen, die innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss erfolgen sollen, stimmt der Kunde ausdrücklich zu, dass die Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Der Kunde verzichtet damit auf sein Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 4 BGB. Sollte der Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist storniert werden, wird eine Stornogebühr gemäß unserer Stornobedingungen fällig.
ÄNDERUNGEN
1.1 Abweichungen von der ursprünglichen Vereinbarung: Geringfügige Änderungen in unserem Buffet- und Foodtrailer Speisenangebot können saison- oder qualitätsbedingt auftreten.
1.2 Abweichungen von der ursprünglichen Vereinbarung: Kunden haben die Möglichkeit, bis zu einer Woche vor der Veranstaltung (7 Werktage) Abweichungen von der ursprünglichen Vereinbarung bezüglich der Speisekarte oder der Gästeanzahl schriftlich mitzuteilen. Wir werden unser Bestes tun, um diesen Abweichungen nachzukommen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Änderungen, die nach dieser Frist eingehen, möglicherweise nicht berücksichtigt werden können. Gästereduzierungen sind auf maximal 20% der ursprünglich vereinbarten Gästeanzahl begrenzt.
Beschaffenheit des Stellplatzes
Der Vertragspartner verpflichtet sich, eine ebene und befestigte Fläche als Stellplatz bereitzustellen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist dies vor Vertragsabschluss mitzuteilen.
Der Vertragspartner trägt Sorge dafür, dass keine Beeinträchtigungen aufgrund der Bodenbeschaffenheit auftreten. Sollte der Foodtrailer oder dessen Reifen einsinken oder feststecken, ist der Vertragspartner verpflichtet, den Stellplatz in einen nutzbaren Zustand zu versetzen.
Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Foodtrailer in einer Werkstatt auf mögliche Schäden überprüfen zu lassen. Die hierfür anfallenden Kosten trägt der Vertragspartner.
Ein befestigter Boden ist für den Betrieb des Foodtrailers unerlässlich. Sollte der Stellplatz nicht nutzbar sein, entfällt die Pflicht zur Zahlung der Standplatzmiete.
Bereitstellung von Trinkwasser
Der Vertragspartner stellt dem Betreiber und dessen Personal täglich kostenfrei Trinkwasser in Flaschen zur Verfügung, welches dem empfohlenen täglichen Konsum entspricht. Derzeit beträgt die empfohlene Menge 2,5 Liter pro Tag.
Stromversorgung
Der Stromanschluss muss den geltenden Normen entsprechen und frei von Spannungsschwankungen sein. Im Falle von Spannungsschwankungen wird die Standplatzmiete anteilig gemindert. Entstehen durch Spannungsschwankungen oder andere elektrische Probleme Schäden an den Geräten des Betreibers, haftet der Vertragspartner.
Mindestumsatz
Ein Mindestumsatz von 250 Portionen pro Tag zu einem Verkaufspreis von 8,40 € pro Portion ist üblich und fester Bestandteil des Vertrages, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Bei Unterschreitung der vereinbarten Menge erhält der Vertragspartner eine Rechnung über den Differenzbetrag.
MÄNGEL
Bitte überprüfen Sie die Ware bei Ankunft auf eventuelle Mängel und zeigen Sie diese uns sofort an. Sollte keine Beanstandung der Ware nach Eintreffen unverzüglich stattfinden, gilt bei offensichtlichen Mängeln der Mietgegenstand als angenommen und ist zur vollen Zahlung gültig. Der Auftraggeber ist verpflichtet etwaige Mängel oder Rügen, die aus der Erfüllung des Cateringvertrages resultieren, während der Veranstaltung dem jeweiligen Projektleiter mitzuteilen, damit dieser die Möglichkeit hat, den Mangel noch während der Veranstaltung zu beheben.
SCHADENSERSATZPFLICHT
Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Chakula Alexander Gretz übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden. Wir sind dem Kunden ausschließlich dann zum Schadensersatz verpflichtet, wenn uns oder unseren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung eines Schadens nachgewiesen werden können. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung bei schuldhaft zu vertretender Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit von Personen sowie bei der Verletzung wesentlichen Vertragspflichten. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Schadenersatzpflicht für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf den typischerweise, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Schäden seitens Dritter können wir selbstverständlich in keinem Fall die Haftung übernehmen. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher abzustimmen. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht wurden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jede Veranstaltung unvermeidlich zu Abnutzungserscheinungen an dem Interieur des jeweiligen Veranstaltungsortes führt. Auch beinhaltet jede Veranstaltung gewisse Risiken für Eigentum und Besitz in Form von Schäden und Zerstörungen seitens Dritter (z.B. Gäste). Vor diesem Hintergrund weisen wir darauf hin, dass bei Veranstaltungen in Räumlichkeiten des Kunden oder vom Kunden angemietete Veranstaltungsräumlichkeiten allein der Kunde verpflichtet ist, Vorsorgemaßnahmen zur Verringerung der Abnutzungserscheinungen sowie zur Vermeidung von Schäden an Eigentum und Besitz zu treffen (z.B. durch Abdeckplanen u.ä.). Bei besonders empfindlichem Interieur hat uns der Kunde darauf hinzuweisen und ggf. das Interieur auf unser Verlangen hin zu entfernen bzw. gesondert zu schützen.
EIGENTUMSVORBEHALT
Wir behalten uns unser Eigentum an allen gelieferten Waren und Transportmitteln vor.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Gegenüber Unternehmern ist Gerichtsstand Landshut.
Chakula, Alexander Gretz, Schwalbenweg 10, 84051 Essenbach
Juni 2024